Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.02.2001 - 19 W 2/01   

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https://dejure.org/2001,11391
OLG Köln, 12.02.2001 - 19 W 2/01 (https://dejure.org/2001,11391)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2001 - 19 W 2/01 (https://dejure.org/2001,11391)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 19 W 2/01 (https://dejure.org/2001,11391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 793, 769, 719, 707
    Verfahrensrecht; Sofortige Beschwerde bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.10.1995 - 5 W 590/95

    Eröffnung eines Rechtsmittels; Gesetzwifdrige Entscheidung; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2001 - 19 W 2/01
    Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs der Beklagten macht den Beschluss greifbar gesetzeswidrig (s. hierzu OLG München OLGR 1996, 218; OLG Koblenz MDR 1997, 976; ausführlich Schneider MDR 1997, 991 ff.).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 22 W 4/00

    Anfechtung der Entscheidung über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2001 - 19 W 2/01
    Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage der Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung eines Prozessgerichts gemäß § 769 ZPO (s. hierzu die Nachweise bei Zöller, ZPO, 22. Aufl., § 769 Rn. 13 sowie OLG Hamm OLGR 2001, 33) kann hier dahingestellt bleiben, da die sofortige Beschwerde der Beklagten jedenfalls deshalb zulässig ist, weil die angefochtene Entscheidung "greifbar gesetzeswidrig" ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - I-19 W 2/01 AktE   

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https://dejure.org/2004,60928
OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - I-19 W 2/01 AktE (https://dejure.org/2004,60928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2004 - I-19 W 2/01 AktE (https://dejure.org/2004,60928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - I-19 W 2/01 AktE (https://dejure.org/2004,60928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Solche Verbundvorteile oder Synergiepotenziale finden jedoch nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Literatur bei der Bestimmung des Umtauschverhältnisses aus Anlass einer Verschmelzung weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft Berücksichtigung (vgl. BGH ZIP 1998, 690, 691; OLG Stuttgart AG 2000, 428/429; Senat AG 2000, 323 f.; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 82; Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 5, Rdnr. 24 a; Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., Seite 159; Semler/Stengel, § 30 UmwG, Rdnr. 16).

    Zwar ist richtig, dass sich auch nach dem Bewertungsstichtag vollziehende Entwicklungen mit Einfluss auf die Ertragslage in die Unternehmensbewertung einzubeziehen sind, sofern ihre "Wurzeln" bereits in der Zeit vor dem Stichtag lagen (sogenannte Wurzeltheorie, vgl. BGH AG 1998, 286/287; Senat AG 2000, 323; Seetzen WM 1994, 45, 46; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 305, Rdnr. 23; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 69).

    Da die Unternehmensbewertung jedoch - wie oben schon zu Ziffer (3) hinsichtlich der Garantiezusagen des BVR ausgeführt - von der Fiktion der fortbestehenden Unabhängigkeit der Gesellschaft und somit von dem sogenannten stand-alone-Prinzip auszugehen hat, können nur solche schon vor dem Bewertungsstichtag in den Wurzeln angelegte Aspekte in die Unternehmensbewertung der V. E. AG einfließen, die sich auch bei Fortsetzung dieser Gesellschaft ohne die Verschmelzung realisiert hätten (vgl. Senat AG 2000, 323).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Der Vertreter der außenstehenden Aktionäre weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 12.03.2001 (BGHZ 147, 108 ff.) die Abfindung der Aktionäre unter Berücksichtigung des an der Börse gebildeten Verkehrswertes der Aktie zu erfolgen habe.

    Der Bestimmung des Umtauschverhältnisses nach der Ertragswertmethode stehen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.1999 (BverfGE 100, 289 ff.) und des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2001 (BGHZ 147, 108 ff.) nicht entgegen.

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Solche Verbundvorteile oder Synergiepotenziale finden jedoch nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Literatur bei der Bestimmung des Umtauschverhältnisses aus Anlass einer Verschmelzung weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft Berücksichtigung (vgl. BGH ZIP 1998, 690, 691; OLG Stuttgart AG 2000, 428/429; Senat AG 2000, 323 f.; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 82; Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 5, Rdnr. 24 a; Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., Seite 159; Semler/Stengel, § 30 UmwG, Rdnr. 16).

    Zwar ist richtig, dass sich auch nach dem Bewertungsstichtag vollziehende Entwicklungen mit Einfluss auf die Ertragslage in die Unternehmensbewertung einzubeziehen sind, sofern ihre "Wurzeln" bereits in der Zeit vor dem Stichtag lagen (sogenannte Wurzeltheorie, vgl. BGH AG 1998, 286/287; Senat AG 2000, 323; Seetzen WM 1994, 45, 46; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 305, Rdnr. 23; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 69).

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht obliegt dem Gericht im allgemeinen nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. BGH MDR 1955, 347, 349; BayObLG NJW-RR 1997, 7, 8; OLG Köln, FamRZ 1991, 117/118; Keidel/Kunze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdnr. 88).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 19 W 9/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Demgegenüber hat der Senat in der Vergangenheit (Beschluss vom 16.10.1990 - 19 W 9/88 -, AG 1991, 106, 108) Forderungen der Gesellschaft in die Unternehmensbewertung einbezogen, solange sie sich mit hinreichender Sicherheit im Spruchstellenverfahren feststellen ließen und damit dem Vermögen der Gesellschaft zurechenbar seien.
  • BGH, 19.11.1990 - II ARZ 8/90

    Bestellung eines Notvorstandes für eine enteignete und verstaatlichte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Demgegenüber hat der Senat in der Vergangenheit (Beschluss vom 16.10.1990 - 19 W 9/88 -, AG 1991, 106, 108) Forderungen der Gesellschaft in die Unternehmensbewertung einbezogen, solange sie sich mit hinreichender Sicherheit im Spruchstellenverfahren feststellen ließen und damit dem Vermögen der Gesellschaft zurechenbar seien.
  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht obliegt dem Gericht im allgemeinen nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. BGH MDR 1955, 347, 349; BayObLG NJW-RR 1997, 7, 8; OLG Köln, FamRZ 1991, 117/118; Keidel/Kunze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdnr. 88).
  • OLG Köln, 31.08.1990 - 2 Wx 35/80

    Ermittlung von Amts wegen; Erbscheinverfahren; Antragsverfahren; Grundsatz der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht obliegt dem Gericht im allgemeinen nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. BGH MDR 1955, 347, 349; BayObLG NJW-RR 1997, 7, 8; OLG Köln, FamRZ 1991, 117/118; Keidel/Kunze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdnr. 88).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und der herrschenden Literatur (vgl. BGH WM 2001, 2080, 2082; BGH WM 1992, 264, 268; Senat AG 2002, 398, 399; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 64; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 305, Rdnr. 19) haben die Gutachter den Unternehmenswert der V. E. AG nach der sogenannten Ertragswertmethode ermittelt.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
    Der Bestimmung des Umtauschverhältnisses nach der Ertragswertmethode stehen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.1999 (BverfGE 100, 289 ff.) und des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2001 (BGHZ 147, 108 ff.) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

  • BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

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